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Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei einer Pfändung schützen

Das Arbeitslosengeld ist wie Arbeitseinkommen pfändbar. Bei einer Pfändung direkt beim Arbeitsamt müssen die unterhaltsberechtigten Personen direkt vom Arbeitsamt berücksichtigt werden. Wenn das Arbeitslosengeld auf das Konto gezahlt wird und das Konto gepfändet wird, muss ein Pfändungsschutz für das Arbeitslosengeld erst eingerichtet werden. Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

1. Das gepfändete Konto muss als P-Konto geführt werden.

2. Ein möglicher Schutz mit einer P-Konto Bescheinigung muss eingerichtet werden.

3. Wenn der Schutz, der mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden kann ausnahmsweise nicht ausreicht, kann ein individueller Freibetrag bei der Vollstreckungsstelle beantragt werden.

 

Wer erhält Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld 1 erhalten Arbeitslose, die arbeitssuchend gemeldet sind und in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert waren.

Das Arbeitslosengeld wird als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Es handelt sich beim Arbeitslosengeld um eine klassische Entgeltersatzleistung.