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Aussetzen oder ruhend stellen einer Kontopfändung

Eine Kontopfändung ruhend stellen und wiederaufleben lassen ist jederzeit möglich. Die Option das Konto in ein P-Konto umzuwandeln, hat daran nichts geändert.

Eine Pfändung wird ruhend gestellt, wenn ein Schuldner während einer Kontopfändung Zahlungsbereitschaft signalisiert. Zumeist wird eine Zahlungsbereitschaft angeboten, um die uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über das Konto zurückzugewinnen.

In vielen Situationen wird eine Ratenzahlung vereinbart. Eine Ruhendstellung bedeutet nicht, dass die Pfändung erledigt ist oder der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entkräftet wird. Die Pfändung wird lediglich ausgesetzt.

Die Ruhendstellung endet erst, wenn der Schuldner seine Schulden vollständig begleicht. Sobald die Zahlungspflichten vernachlässigt werden, kann dem Drittschuldner das Wiederaufleben der Pfändung angezeigt werden. Eine Ruhendstellung kann nicht gegenüber dem Schuldner angezeigt werden. Diese muss vielmehr dem Drittschuldner, d.h. der Bank, mitgeteilt werden.

1. Wissenswertes über Ruhendstellungen
Zahlreiche Versicherungen und Banken haben eine zentrale Pfändungs- oder Vollstreckungsabteilung. Die Ruhendstellung muss dieser Pfändungs- oder Vollstreckungsabteilung angezeigt werden. Im Idealfall erfolgt die Mitteilung per Telefax, da hierdurch gleichzeitig ein Zustellungsnachweis dokumentiert wird.

Die zentrale Abteilung kann in der Drittschuldnererklärung oder auf der Webseite des Kreditinstituts gefunden werden. Banken dürfen für eine Ruhendstellung keine Gebühren einfordern, selbst wenn eine solche Vereinbarung in einer Klausel enthalten ist. Die betreffenden Klauseln halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S.1, II Nr.1 BGB nicht stand.

Allgemein gilt, dass ein Kreditinstitut einem Antrag auf Ruhendstellung nicht nachkommen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger eine Ruhendstellung ausdrücklich anweist. In der Praxis werden ruhend gestellte Pfändungen oftmals wieder aktiviert, da die Schuldner sich nicht an die vereinbarten Ratenzahlungen halten.

2. Keine Erzwingung von Ruhendstellungen
Eine Ruhendstellung ist für den Gläubiger von Vorteil. Dieser bleibt „Herr der Reaktivierung“ und kann die Pfändungswirkung jederzeit wiederaufleben lassen. Seitdem das P-Konto existiert, stimmen Banken einer Ruhendstellung nur noch in Einzelfällen zu.

Dies hängt wohl mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zusammen. Oftmals bleibt die aktive Pfändung weiterhin bestehen, obwohl der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen bereits nachkommt.

Gläubiger besitzen keine Möglichkeit, um eine Ruhendstellung von Pfändungen bei einer Bank zu erwirken. Sollte der Schuldner seinen Zahlungsvereinbarungen nachkommen, ist dies ohne Relevanz.

Sobald der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen vernachlässigt, ist der Gläubiger gleich doppelt bestraft. Zum einen muss die Pfändung neu eingeleitet werden, zum anderen muss er sich hinter neuen Gläubigern anstellen, falls diese in der Zwischenzeit gepfändet haben.

Sobald der Gläubiger mit dem Schuldner eine neue Zahlungsart, zum Beispiel eine Ratenzahlung, vereinbart hat, ist dieser gezwungen die Pfändung aufzuheben, wenn eine Ruhendstellung von Seiten der Bank abgelehnt wird.

Die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf eine Ratenzahlung beinhaltet, dass ein zwangsweiser Zugriff ausgeschlossen ist. Es wäre treuwidrig, wenn der Gläubiger trotz einer wirksamen Zahlungsvereinbarung auf das Fortbestehen des Pfändungszustands pocht.

3. Umfassende Beratung zum Ruhendstellen der Kontopfändung
Wenn Sie eine Ruhendstellung anstreben, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Als Fachanwalt im Insolvenzrecht sind mir Ruhendstellungen im Alltagsgeschäft geläufig. Bei einer Ruhendstellung müssen zahlreiche Aspekte beachtet werden. Anderweitig besteht die Gefahr, dass Schadensersatzansprüche entstehen.

Die Nichteinhaltung formaler Vorschriften kann zum Versagen einer Ruhendstellung führen. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich umfassend über Möglichkeiten und Aussichten einer Ruhendstellung beraten. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem!