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Conterganrente

Freibetrag für die Conterganrente bei einer Kontopfändung

Die Conterganrente ist eine lebenslange monatliche Zahlung, die die Conterganstiftung Menschen mit Conterganschädigung zahlt. Es handelt sich nicht um zu versteuerndes Einkommen, sondern um eine Schadensersatzleistung aufgrund eines Körper- und Gesundheitsschadens.

Wenn die Conterganrente auf ein gepfändetes P-Konto gezahlt wird, reicht der automatisch vorhandene Freibetrag oft nicht aus, um die Conterganrente vollständig zu schützen. Es muss dann ein zusätzlicher Freibetrag zum Schutz der Conterganrente auf dem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.

So schützen Sie die Conterganrente bei einer Kontopfändung

Was ist die Conterganrente und wer erhält sie?

Die Conterganrente ist eine finanzielle Entschädigung, die an Menschen ausgezahlt wird, die durch das Medikament Contergan (Wirkstoff: Thalidomid) in den 1950er und 1960er Jahren schwere körperliche Schäden erlitten haben. Contergan wurde als Schlaf- und Beruhigungsmittel, vor allem für Schwangere, vermarktet. Allerdings führte die Einnahme des Medikaments während der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Neugeborenen, insbesondere an Gliedmaßen und inneren Organen.

Betroffene Personen, die infolge der Einnahme von Contergan durch ihre Mütter während der Schwangerschaft Schädigungen erlitten haben, sind berechtigt, die Conterganrente zu beziehen. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Grad der Schädigung und wird vom Conterganstiftungsgesetz geregelt.

Die Contergan­rente ist unpfändbar

Die Conterganrente ist grundsätzlich unpfändbar und genießt einen besonderen Schutz vor Zugriffen durch Gläubiger. Dieser Schutz basiert auf § 54 Abs. 3 SGB I, der besagt, dass Sozialleistungen wie die Conterganrente nur unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden können. Dazu gehört beispielsweise, dass die Forderung des Gläubigers selbst aus einer Straftat resultiert oder wenn die Sozialleistung über einen bestimmten Freibetrag hinausgeht.

Probleme bei einer Kontopfändung oder Insolvenz

Um die Conterganrente bei einer Kontopfändung zu schützen, müssen Sie zunächst ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Bei einem P-Konto wird automatisch ein gesetzlicher Freibetrag gewährt, der vor Pfändungen geschützt ist. Wenn der Freibetrag nicht ausreicht, sämtliche Zahlungseingänge inklusive der Conterganrente zu schützen, muss ein zusätzlicher Freibetrag eingerichtet werden. Andernfalls wird das Kontoguthaben nach einer Pfändung oberhalb des eingerichteten Freibetrages an den Gläubiger überwiesen. Automatisch besteht also für die Conterganrente kein Pfändungsschutz. Der Schutz kann aber schnell und einfach mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.

Das müssen Sie machen, wenn Sie die Contergan­rente erhalten und Ihr Konto gepfändet ist:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Conterganrente der aktuell eingerichtete Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über die Conterganrente verfügen.
  3. Reicht der Freibetrag auf dem P-Konto nicht aus, müssen Sie einen zusätzlichen Freibetrag über eine P-Konto Bescheinigung einrichten lassen.
  4. Sie können bei mir als Rechtsanwalt für 14 € die benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Sie müssen bei der Beauftragung die Höhe der Conterganrente als feste monatliche Bezüge zum Ausgleich von Mehraufwand durch Körper- und Gesundheitsschäden angeben.
  5. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Senden Sie uns als Antwort einfach ein Foto des aktuellen Conterganrentenbescheides zu und wir erstellen eine Bescheinigung mit einem zusätzlichen Freibetrag für die Conterganrente.

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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