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Doppelpfändung

Pfändung beim Arbeitgeber und der Bank

Eine Doppelpfändung liegt vor, wenn der Gläubiger sowohl eine Pfändung beim Arbeitgeber, als auch bei der Bank veranlasst. Dies ist möglich und bei den Gläubigern beliebt, denn viele Schuldner sind mit der Einrichtung des Pfändungsschutzes bei der Bank überfordert.

Arbeitseinkommen bei einer Kontopfändung schützen:

  • Anders als bei der Pfändung beim Arbeitgeber, besteht bei einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsschutz.
  • Auf einem P-Konto besteht nach einer Kontopfändung automatisch immer nur innerhalb eines pauschalen Freibetrages ein Pfändungsschutz.
  • Übersteigt der Zahlungseingang den pauschalen Freibetrag, ist das Guthaben oberhalb des Freibetrages durch die Kontopfändung gesperrt.
  • Ein individueller Freibetrag bis zur Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommen kann mit einer P-Konto Bescheinigung nicht eingerichtet werden.
  • Wenn der Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung nicht erhöht werden kann oder der pauschale Freibetrag nicht ausreicht, muss ein Antrag auf einen individuellen Freibetrag bei der Vollstreckungsstelle gestellt werden.

So erhalten Sie einen individuellen Freibetrag für Ihr Einkommen:

  1. Reicht der monatliche Freibetrag aus, der mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden kann, müssen Sie Ihrer Bank nur eine aktuelle P-Konto Bescheinigung vorlegen.
  2. Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein individueller Freibetrag eingerichtet werden. Dies ist mit einer P-Konto Bescheinigung nicht zusätzlich möglich.
  3. Der Antrag auf individuelle Erhöhung des Freibetrages muss bei der Vollstreckungsstelle für jede Kontopfändung einzeln beantragt werden.

So beantragen Sie bei der Vollstreckungsstelle einen individuellen Freibetrag, um Ihr Arbeitseinkommen zu schützen:

Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die die Pfändung des Kontos angeordnet hat. Dort gibt es eine Rechtsantragstelle, die Ihnen kostenfrei bei der Formulierung des Antrags hilft.

Die Vollstreckungsstelle legt dann entweder einen monatlich festen individuellen Freibetrag fest (bei gleichbleibenden Gehalt) oder ordnet an, dass Ihre Bank Sie über alle Zahlungseingänge verfügen lassen muss (bei schwankendem Lohn oder Spesen und Zulagen).

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  1. Beschluss über die Kontopfändung, bei laufender Insolvenz den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  2. Bestätigung der Bank, dass das Konto als P-Konto geführt wird,
  3. soweit vorhanden P-Konto Bescheinigung oder Bestätigung der Bank über den eingerichteten Freibetrag,
  4. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, soweit vorhanden Spesen- oder Reisekostenabrechnungen der letzten 3 Monate,
  5. Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Erhöhungsantrag stellen lassen

Ich biete bundesweit eine Vertretung zur Beantragung eines individuellen Freibetrages bei der Vollstreckungsstelle an.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch und pro Vollstreckungsantrag: 226,10 € inklusive Steuer.

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Das Problem der Doppelpfändung

Erzielen Sie ein pfändbares Einkommen ergeben sich durch das Zusammentreffen einer Kontopfändung und einer Lohnpfändung Probleme.

Ihr Arbeitgeber ist aufgrund der Lohnpfändung verpflichtet den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abzuführen. Ihr Arbeitgeber muss anhand der ihm bekannten Unterhaltsverpflichtungen den pfändbaren Betrag aus der Tabelle zu § 850c ZPO berechnen und überweist dann auf Ihr Konto nur den unpfändbaren Anteil und an Ihren Gläubiger den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Hierzu brauchen Sie nichts zu veranlassen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass Ihrem Arbeitgeber bekannt ist, dass Sie verheiratet sind oder Kinder haben.

Der unpfändbare Anteil Ihres Arbeitseinkommens ist auf Ihrem Konto jedoch nach einer Kontopfändung nicht automatisch geschützt. Sie können Ihr Guthaben ohne Einschaltung des Gerichts nur dadurch schützen, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln und mit Vorlage einer P-Konto Bescheinigung einen pauschalen Freibetrag einrichten lassen.

Übersteigt der Betrag, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten den pauschalen Freibetrag auf Ihrem P-Konto, kann das Guthaben oberhalb des Freibetrages gepfändet werden. Ihre Bank oder Sparkasse ist bei einer Kontopfändung nicht befugt, selbst zu prüfen, ob die Zahlungseingänge aus eigentlich unpfändbaren Bezügen stammen. Dies führt bei einem pfändbaren Arbeitseinkommen dazu, dass das eigentlich unpfändbare Arbeitseinkommen durch eine Kontopfändung nach Gutschrift auf dem Konto bis zur Höhe des Freibetrages auf Ihrem P-Konto gepfändet werden kann.

Beispiel 1: Schwankendes Einkommen und oder Spesen

Klaus ist verheiratet und bei der Fa. Meyer beschäftigt. Sein Arbeitseinkommen beläuft sich in diesem Monat auf 1.950,00 € netto, schwankt aber. Zusätzlich erhält Klaus von der Fa. Meyer Spesenzahlungen, da er als Monteur eingesetzt wird. Die Spesenzahlungen sind schwankend und betragen durchschnittlich 200,00 € pro Monat.

Klaus hat Schulden bei Gläubiger G. Gläubiger G erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und pfändet bei der Fa. Meyer das Arbeitseinkommen von Klaus. Der Arbeitgeber von Klaus ermittelt daraufhin unter Berücksichtigung von einer unterhaltsberechtigten Person (Klaus Ehefrau) das pfändbare Einkommen.

Den pfändbaren Betrag von Klaus Arbeitseinkommen in Höhe von 59,61 € überweist der Arbeitgeber an Gläubiger G. An Klaus zahlt der Arbeitgeber den unpfändbaren Betrag in Höhe von 1.890,39 € und die Spesen in Höhe von 200,00 € aus.

Klaus erhält für diesen Monat also von seinem Arbeitgeber insgesamt 2.090,39 €.

Gleichzeitig erwirkt Gläubiger G einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und pfändet das Konto von Klaus bei der Sparkasse.

Die Gutschrift in Höhe von 2.090,39 € übersteigt den mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichteten Freibetrag von 1.840,62 €. Wenn Klaus jetzt nicht reagiert, werden von seinem eigentlich unpfändbaren Arbeitseinkommen und den Spesen durch die Kontopfändung weitere 249,77 € an Gläubiger G überwiesen und das jeden Monat.

Musterantrag

Da Klaus Spesen in unregelmäßiger Höhe erhält, kann er den erforderlichen Antrag bei der Vollstreckungsstelle so formulieren:

„In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger G ./. Klaus

Az.: … (des Pfändungsbeschlusses bzgl. des Kontos)

beantrage ich,

den auf Grund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom … (Datum des Beschlusses über die Kontopfändung) ausgebrachten Pfändungsbeschlag betreffend meine Forderung auf Auszahlung des Kontoguthabens von meinem Konto mit der Bezeichnung DE… (IBAN Ihres Kontos) bei der Drittschuldnerin, der … Bank (Name Ihrer Bank) bezüglich sämtlicher Gutschriften meines Arbeitgebers, der Fa. … (Name des Arbeitgebers), die auf das betroffene Konto überwiesen werden, aufzuheben, soweit das Konto die erforderliche Deckung aufweist;

den Beschluss an die Drittschuldnerin zuzustellen;

die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über meinen Antrag vorläufig einzustellen.

Begründung:

Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde mein Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.

Durch einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Az. … (Aktenzeichen der Gehaltspfändung), wurde mein Arbeitseinkommen gepfändet.

Aufgrund der Gehaltspfändung wird nur das unpfändbare Arbeitseinkommen auf mein Konto überwiesen.

Mein Konto wird als Pfändungsschutzkonto geführt. Die entsprechende Bestätigung meiner Bank übersende ich in der Anlage.

Die Zahlungen meines Arbeitseinkommens sind schwankend, da ich neben meinem Arbeitseinkommen auch Spesen ausgezahlt bekomme. Ich übersende insoweit die Kontoauszüge der letzten drei Monate und meine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate zur Glaubhaftmachung.

Von meinem Kreditinstitut habe ich aufgrund der anliegenden Bescheinigung lediglich einen Freibetrag in Höhe von … € erhalten.

Durch den eingerichteten Freibetrag auf meinem Pfändungsschutzkonto ist mein unpfändbares Arbeitseinkommen nicht vollständig geschützt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es mir aufgrund der schwankenden Zahlungen nicht zumutbar unter Umständen jeden Monat einen neuen Antrag auf Erhöhung des pfändbaren Betrages zu stellen, vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az. VII ZB 64/10.

Ich bitte daher um eine entsprechende und kurzfristige Entscheidung.

Klaus“

Beispiel 2: Festgehalt

Würde Klaus keine Spesen erhalten und sein Arbeitseinkommen keinen Schwankungen unterliegen, müsste beantragt werden, den Freibetrag bis zur Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dies ist der Betrag, der monatlich von seinem Arbeitgeber nach Abzug der Pfändung überwiesen wird.

Musterantrag bei Festgehalt

Der Antrag müsste dann bei der Vollstreckungsstelle so formuliert werden:

„In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger G ./. Klaus

Az.: … (des Pfändungsbeschlusses bzgl. des Kontos)

beantrage ich,

den auf Grund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom … (Datum des Beschlusses über die Kontopfändung) ausgebrachten Pfändungsbeschlag betreffend meine Forderung auf Auszahlung des Kontoguthabens von meinem Konto mit der Bezeichnung DE… (IBAN Ihres Kontos) bei der Drittschuldnerin, der … Bank (Name Ihrer Bank) bezüglich der monatlichen Gutschriften meines Arbeitgebers, der Fa. … (Name des Arbeitgebers), die auf das betroffene Konto überwiesen werden, bis zu einer Höhe von … € (unpfändbarer Betrag des Arbeitseinkommens) aufzuheben, soweit das Konto die erforderliche Deckung aufweist;

den Beschluss an die Drittschuldnerin zuzustellen;

die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über meinen Antrag vorläufig einzustellen.

Begründung:

Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde mein Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.

Mein Konto wird als Pfändungsschutzkonto geführt. Die entsprechende Bestätigung meiner Bank übersende ich in der Anlage.

Von meinem Arbeitgeber erhalte ich monatlich ein festes Arbeitseinkommen in Höhe von … €. (Gesamtnetto). Hiervon ist ein Betrag in Höhe von … € pfändbar. Mein unpfändbares Arbeitseinkommen beträgt also monatlich … €. Ich übersende insoweit die Kontoauszüge der letzten drei Monate und meine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate zur Glaubhaftmachung.

Von meinem Kreditinstitut habe ich aufgrund der anliegenden Bescheinigung lediglich einen Freibetrag in Höhe von … € erhalten.

Durch den eingerichteten Freibetrag auf meinem Pfändungsschutzkonto ist mein unpfändbares Arbeitseinkommen nicht vollständig geschützt.

Ich bitte daher um eine entsprechende und kurzfristige Entscheidung.

Klaus“

Bei Bedarf können Sie die Formulierungen gerne so übernehmen. Wenn Sie auf Ihr Konto neben dem Arbeitseinkommen auch Kindergeld auf Ihr Konto erhalten, achten Sie bitte darauf zusätzlich noch das Kindergeld einzuberechnen und Nachweise über den Kindergeldbezug vorzulegen.