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Einmalzahlungen

Pfändungsfreibetrag überschritten: Schutz von Einmal­zahlungen bei einer Kontop­fändung

Einmalzahlungen können beispielsweise als Bonus an Rentner oder Empfänger von Sozialhilfe ausgezahlt werden, um unerwartete Kosten, die in bestimmten Situationen entstehen, zu decken. Doch was passiert, wenn diese Einmalzahlung auf ein gepfändetes Konto gelangt? In solchen Fällen besteht das Risiko, dass durch die Einmalzahlung der pfändungsgeschützte Freibetrag überschritten wird, was zum Verlust des Guthabens führen kann. Doch keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, um dieses Szenario zu vermeiden und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Beispiele für eine Einmalzahlung

  1. Erstausstattung für eine Wohnung: In Deutschland kann man beim Jobcenter einen Zuschuss für die Erstausstattung einer Wohnung beantragen, wenn man etwa aus der Obdachlosigkeit kommt oder nach einer Trennung eine neue Wohnung bezieht.
  2. Erstausstattung für ein Neugeborenes: Ebenfalls beim Jobcenter kann man für die Erstausstattung eines Neugeborenen einen Zuschuss beantragen. Dieser deckt Kosten für Kleidung, Kinderwagen und ähnliches ab.
  3. Umzugskosten: Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel einer notwendigen beruflichen Neuorientierung, können Sozialleistungen die Umzugskosten decken.
  4. Zuschuss für Schulmaterialien: In bestimmten Fällen kann ein Zuschuss für Schulmaterialien gewährt werden, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.
  5. Kosten für Heizung und Strom: In Notfällen kann eine einmalige Sozialleistung dazu genutzt werden, die Kosten für Heizung und Strom zu decken, um eine Strom- oder Heizsperre zu vermeiden.
  6. Sozialbestattung: In Fällen, in denen die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beerdigung zu tragen, kann eine Sozialbestattung in Anspruch genommen werden.
  7. Kosten für Brillen oder Zahnprothesen: In einigen Fällen können Kosten für Brillen oder Zahnprothesen als einmalige Sozialleistung übernommen werden, wenn diese medizinisch notwendig sind und die Person sie sich sonst nicht leisten könnte.
  8. Einmalige Eingliederungsmaßnahmen in Form von Auslagenerstattungen bei Anbahnung und Aufnahme einer beruflichen oder schulische Ausbildung oder eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III, § 16f SGB II

Abgrenzung zu einer Nach­zahlung von Sozial­leistungen

Zu den einmaligen Geldleistungen gehören nicht Nachzahlungen von Sozialleistungen für zurückliegende Zeiträume.

Wenn von der Nachzahlung von Sozialleistungen die Rede ist, bezieht sich das auf die Auszahlung von Geldern, die jemandem früher zustanden, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht ausgezahlt wurden. Mögliche Gründe könnten Verzögerungen in der Antragsbearbeitung oder Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Leistungsanspruchs sein. Durch die Nachzahlung wird der Fehlbetrag ausgeglichen, der sich aus der Differenz zwischen dem bereits gezahlten und dem eigentlich zu zahlenden Betrag ergibt.

Hier erfahren Sie wie Sie eine Nachzahlung bei einer Kontopfändung schützen können.

Symbolbild eines P-Kontos mit einem Schild, das den Pfändungsfreibetrag für Einmalzahlungen darstellt.

So schützen Sie eine Einmal­zahlung, wenn der P-Konto Freibetrag überschritten ist:

  1. Prüfen Sie, ob durch die Einmalzahlung der Freibetrag auf Ihrem P-Konto überschritten wird.
  2. Reicht der monatliche Freibetrag aus, können Sie über die einmalige Sozialleistung bis zu drei Monate verfügen.
  3. Wird der Freibetrag überschritten, müssen Sie einen einmaligen zusätzlichen Freibetrag einrichten lassen.
  4. Hierfür reicht es in der Regel aus, der Bank den Bescheid über die Bewilligung der Leistungen vorzulegen, um einen einmaligen weiteren Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto zu erhalten.Nur wenn die Bank den Nachweis in Form des Bescheides nicht akzeptiert, muss eine P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden.

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So erhalten Sie für nur 14 € eine P-Konto Bescheinigung für Einmalzahlungen:

  1. Unter diesem Text finden Sie einen blauen Button: P-Konto Bescheinigung beauftragen. Klicken Sie auf den Button.
  2. Sie müssen vier Fragen beantworten. Sodann wird der aktuelle monatliche Freibetrag berechnet. Zur Einmalzahlung müssen Sie keine Angaben machen.
  3. Wir benötigen die Angaben, für wen und für welches Konto die Bescheinigung erstellt werden soll.
  4. Sind alle Angaben korrekt? Dann bestätigen Sie die Datenschutzerklärung.
  5. Sie werden zu unserem Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Hier können Sie oder jede beliebige andere Person die Bezahlung durchführen und die Beauftragung abschließen.
  6. Nach dem Auftrag erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Antworten Sie auf die Auftragsbestätigung per E-Mail und senden Sie uns ein Foto oder einen Scan des Bescheides über die Einmalzahlung zu.
  7. Wir überprüfen Ihre Angaben und senden Ihnen die Bescheinigung über die laufenden Freibeträge und die einmaligen Sozialleistungen innerhalb eines Werktages zu.
  8. Sie müssen die Bescheinigung nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten einen zusätzlichen Pfändungsfreibetrag..

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Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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