Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten

Hier beantragen

Finanzamt

Schulden und Vollstreckungen

Bei einer Vollstreckung durch das Finanzamt gelten andere Regeln als bei Vollstreckungen durch private Gläubiger. Das Finanzamt ist vollstreckungsrechtlich im Vorteil.

Ein privater Gläubiger benötigt zur Vollstreckung einen Titel. Ein solcher Titel kann aus einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid resultieren. Anschließend muss das Vollstreckungsorgan angerufen werden, welches für den privaten Gläubiger tätig wird. Dies ist mit einem nicht unbeachtlichen Zeit- und Kostenfaktor verbunden.

Das Finanzamt muss die oben genannten Schritte nicht durchlaufen, sondern kann auf der Grundlage eines Steuerbescheides vollstrecken. Die Vollstreckung geht schnell und effektiv vonstatten. Das häufigste Zwangsvollstreckungsmittel, das vom Finanzamt angewendet wird, ist die Konto- und Gehaltspfändung.

1. Die Vorteile, die das Finanzamt nutzt
Das Finanzamt ist auch in anderer Hinsicht privilegiert. Dieses kann das Bundesamt für Finanzen kontaktieren und die Ermittlung sämtlicher Konten im Inland veranlassen.

Bankunterlagen werden über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt, sodass das Finanzamt zumindest die Kontobewegungen der letzten zehn Jahre einsehen kann. Das Finanzamt kann auch ausländische Konten ermitteln: Es macht Vermögensverschiebungen ins Ausland auf diese Weise sichtbar.

2. Schnelle Hilfe bei Vollstreckungen durch das Finanzamt
In vielen Situationen wehren sich Betroffene gegen Berechnungen durch Finanzämter nicht. Betroffene sollten sich jedoch in diesem Fall vehement gegen Bescheide wehren.

Ein Einspruch muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Die Rechtsfolge eines Einspruchs liegt darin, dass der Bescheid nicht bestandskräftig wird.

Alternativ bzw. zusätzlich können Betroffene eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wenn eine Existenzbedrohung gegeben ist, ist eine Vollstreckung unbillig.

Die Betroffenen sollten die Richtigkeit des Steuerbescheides anzweifeln und dies ausführlich begründen. Sollte das Finanzamt plausible Begründungen ablehnen, muss der Antrag gerichtlich durchgesetzt werden.

In vielen Situationen ist der Steuerbescheid richtig errechnet. Der Schuldner ist aber finanziell schlichtweg nicht in der Lage die Forderungen zu begleichen. In einem solchen Fall kann man eine Pfändung durch das Finanzamt auf verschiedenen Wegen abwehren.

3. Was muss der Schuldner über die Vollstreckung durch das Finanzamt wissen?
Der Schuldner kann beispielsweise einen Antrag auf eine zinslose Stundung stellen, § 222 AO. Finanzbehörden können die Beträge ganz oder zum Teil stunden, wenn mit deren Erhebung eine unverhältnismäßig große Härte verbunden ist. Allerdings darf der Anspruch durch eine Stundung nicht gefährdet erscheinen.

Eine Ratenzahlung wird nur dann gewährt, wenn der Antrag mit einer ausführlichen Einkommens- und Vermögensauskunft versehen ist. Betroffene können gemäß § 258 AO einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen. Die Vollstreckungsbehörde kann Vollstreckungen im Einzelfall einstellen oder beschränken.

Bei Ehegatten existieren einige Besonderheiten. Wenn diese zusammen veranlagt wurden, müssen die Ehepartner gegenseitig als Gesamtschuldner für die Steuerschulden des jeweils anderen haften. In solchen Situationen kann ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden gestellt werden, § 278 AO.

Die Ehepartner müssen dann nur denjenigen Teil der Steuerschulden tragen, der auch tatsächlich auf sie entfällt. § 278 II AO führt aus, dass das Finanzamt auch solche Gegenstände pfänden kann, die eine Person innerhalb der letzten zehn Jahre von ihrem Ehepartner im Wege einer Schenkung erhalten hat.

4. Vollstreckungen durch das Finanzamt effektiv abwehren
Das deutsche Rechtssystem beinhaltet zahlreiche Regelungen und Ausnahmevorschriften. Das komplexe Steuerrecht ist für juristische Laien schlichtweg undurchschaubar.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich Betroffene an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der den betreffenden Fall untersucht und die individuell beste Vorgehensweise vorschlägt.

Eine Musterlösung existiert nicht – schließlich ist jeder Steuerbescheid unterschiedlich. Kriterien wie Familienstand, Einkommen, Werbungskosten und aktuelles Vermögen sind nur wenige Punkte, die im Einzelfall von Bedeutung sein können.

Als Fachanwalt im Insolvenzrecht kann ich Sie umfassend beraten und Ihnen Wege und Lösungen aufzeigen. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Egal, wie aussichtslos Ihnen Ihre Lage auch erscheinen mag: Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem!