Ohne Umwege: P-Konto Bescheinigung sofort, online für nur 14€ erhalten

Hier beantragen

Rente

Rentenzahlungen auf dem P-Konto schützen

Für Rentenzahlungen besteht kein automatischer Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung. Wenn Ihr Konto gepfändet wurde und die Rente überwiesen wird, ist die Gutschrift aus der Rentenzahlung nur innerhalb des eingerichteten Freibetrages auf dem P-Konto geschützt und verfügbar. Der Betrag oberhalb des Freibetrages wird gesperrt und aufgrund der Kontopfändung an den Gläubiger abgeführt. Mit dieser Anleitung erhöhen Sie den Freibetrag und schützen Ihre Rente bestmöglich bei einer Kontopfändung.

Handlungsempfehlung: So müssen Sie vorgehen, um einen höheren Freibetrag für Ihre Rente zu erhalten:

  1. Berechnen Sie, ob Sie überhaupt einen zusätzlichen Schutz benötigen. Reicht der monatliche Freibetrag aus, der mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden kann, müssen Sie Ihrer Bank nur eine aktuelle P-Konto Bescheinigung vorlegen.
  2. Reicht der Freibetrag nicht aus, muss ein individueller Freibetrag eingerichtet werden. Dies ist mit einer P-Konto Bescheinigung nicht möglich. Sie müssen einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen.
  3. Der Antrag auf individuelle Erhöhung des Freibetrages muss bei der Vollstreckungsstelle für jede Kontopfändung einzeln beantragt werden.

So erhalten Sie einen individuellen Freibetrag für Ihre Rente über die Vollstreckungsstelle:

Bei der Vollstreckungsstelle gibt es eine Rechtsantragstelle, die Ihnen kostenfrei bei der Formulierung des Antrags hilft.

Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die die Pfändung des Kontos angeordnet hat (Amtsgericht, Insolvenzgericht, Finanzamt, Behörde).

Wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen wollen, können Sie am Ende dieser Seite einen Termin bei mir buchen. Wir besprechen dann Ihren Fall und ich kann die Antragstellung für Sie bei der Vollstreckungsstelle übernehmen. Die Beratung und Antragstellung kosten 226,10 €.

Der Antrag ist darauf gerichtet, dass Ihnen für Ihr Pfändungsschutzkonto ein individueller pfändungsfreier Betrag festgesetzt wird. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Betrag, der von Ihrer Rente bei dem Rententräger gepfändet werden könnte.

Die Vollstreckungsstelle muss dann entscheiden, in welcher Höhe ein individueller Freibetrag auf Ihrem P-Konto festgelegt werden kann.

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • Beschluss über die Pfändung des Kontos, bei laufender Insolvenz der Eröffnungsbeschluss
  • Bestätigung der Bank, dass das Konto als P-Konto geführt wird
  • soweit vorhanden P-Konto Bescheinigung oder Bestätigung der Bank über den eingerichteten Freibetrag
  • Aktueller Rentenbescheid von der Rentenversicherung und etwaigen Zusatzversicherungen (BAV, private Rentenversicherung)
  • ggf. ein aktueller Beitragsnachweis der Krankenversicherung, wenn die Beiträge nicht direkt von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern von Ihnen selbst gezahlt werden
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Erhöhungsantrag stellen lassen

Ich biete bundesweit eine Vertretung zur Beantragung eines individuellen Freibetrages bei der Vollstreckungsstelle an.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Beratungsgespräch und pro Vollstreckungsantrag: 226,10 € inklusive Steuer.

Ja, hier klicken

Meine Empfehlung bei größeren Zahlungsschwierigkeiten

Wenn mehrere Pfändungsmaßnahmen zusammentreffen und nicht kurzfristig durch eine vollständige Zahlung beseitigt werden können, handelt es sich nicht nur um geringfügige Zahlungsschwierigkeiten.

Es ist dann zu empfehlen, nicht nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen anzukämpfen. Dies verschlingt Zeit, Kraft und Kosten und verbessert oft nicht die Gesamtsituation. In einer solchen Situation sollten Sie stattdessen eine Schuldnerberatung durchführen, um ein Gesamtkonzept zu erhalten, wie Sie möglichst schnell wieder insgesamt schuldenfrei werden können.

Gerne helfe ich auch hierbei zum Festpreis. Für nur 149 € besprechen wir im Rahmen eines Telefontermins oder einer Videokonferenz Ihre Gesamtsituation. Ich analysiere in dem Termin für Sie Entschuldungsmöglichkeiten über eine Ratenzahlung, einen Vergleich oder eine Insolvenz. Am Ende des Termins steht ein konkreter Plan, wie Sie spätestens in drei Jahren wieder schuldenfrei sind.

Bei Interesse können Sie direkt online einen Termin buchen.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen über einen Vergleich oder eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.