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Unterhaltszahlungen

Das Wichtigste in Kürze:

Bei einer Kontopfändungen besteht in zwei Fällen ein Bedarf für einen erhöhten Freibetrag auf dem P-Konto:

1. Auf das gepfändete Konto wird Unterhalt eingezahlt.

2. Sie müssen von dem gepfändeten Konto Unterhalt bezahlen.

In beiden Fällen besteht kein automatischer Schutz für die Unterhaltszahlungen. Der Schutz muss erst eingerichtet werden. Dies gelingt auf den folgenden Wegen:

 

Schutz für Unterhaltszahlungen, die auf das P-Konto gezahlt werden

Wenn Sie Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder erhalten, kann mit einer P-Konto Bescheinigung ein erweiterter pauschaler Freibetrag für Ihre Kinder eingerichtet werden.

Mit meinem Freibetragsrechner können Sie ermitteln, wie hoch der pauschale Schutz ist.

In den meisten Fällen reicht der pauschale Schutz bereits aus, um alle Zahlungseingänge vor einer Kontopfändung zu schützen. Sie können dann nach der Berechnung des Freibetrages schnell und einfach eine Bescheinigung nach § 903 ZPO bei mir beauftragen. Diese sogenannte P-Konto Bescheinigung benötigen Sie, um bei Ihrer Bank einen weiteren Freibetrag für Ihre Kinder einrichten zu lassen. Sie erhalten von mir die Bescheinigung per Post und müssen die Bescheinigung nur noch im Original Ihrer Bank vorlegen.

Leider können über die pauschalen Freibeträge hinaus Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden Elternteil oder Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse nicht gesondert mit einer Bescheinigung geschützt werden.

Die Unterhaltszahlungen sind in den normalen Freibeträge bereits enthalten. Sollte der bescheinigte Freibetrag nicht ausreichen, um sämtliche Zahlungseingänge auf ihrem Konto zu schützen, können Sie die Unterhaltszahlungen auch auf ein Konto ihres Kindes überweisen lassen. Es handelt sich schließlich um eine Leistung für das Kind.

Sollte dies nicht möglich sein und der Freibetrag nicht ausreichen, um sämtliche Zahlungseingänge zu schützen, müssten Sie einen Antrag auf eine weitere Erhöhung des Freibetrages bei der Vollstreckungsstelle stellen.

Die Vollstreckungsstelle ist die Stelle, die den Beschluss über die Pfändung veranlasst hat. In der Regel ist dies das Amtsgericht an Ihrem Wohnort, in anderen Fällen das Finanzamt, die Krankenkasse, die Stadt oder Gemeinde oder das Hauptzollamt.

Bei der Vollstreckungsstelle gibt es eine Rechtsantragstelle, die Ihnen kostenfrei bei der Stellung des Antrags behilflich ist. Folgende Unterlagen müssen Sie mitnehmen:

1. Beschluss über die Pfändung
2. Kontoauszüge der letzten 6 Monate
3. P-Konto Bescheinigung
4. Bescheid über die Unterhaltszahlung, bzw. Vereinbarung mit dem Unterhaltspflichtigen

Die Vollstreckungsstelle wird dann eine Entscheidung über die Freigabe der Unterhaltszahlungen treffen und den Beschluss Ihrem Gläubiger und der Bank zustellen.

 

Schutz für Unterhaltszahlungen, die von dem gepfändeten Konto gezahlt werden müssen

Wenn Sie Unterhalt für Ihre getrennt lebenden Kinder oder Ihren getrennt lebenden Ehegatten zahlen müssen, kann der pfändungsgeschützte Freibetrag auf Ihrem P-Konto schnell und einfach mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Über meinen Freibetragsrechner können Sie den möglichen Erhöhungsbetrag ermitteln und im Anschluss die zur Einrichtung des Freibetrages benötigte P-Konto Bescheinigung beauftragen. Sie müssen die Bescheinigung dann nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten den erweiterten Freibetrag, um die Unterhaltsverpflichtungen erfüllen zu können.

 

Ausnahme: Kontopfändung wegen Unterhaltsschulden

Bei einer Pfändung wegen rückständigen Unterhalts kann das Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen abweichenden niedrigeren Freibetrag festsetzen. Unterhaltsschulden werden vorrangig behandelt und daher kann ein geringerer Freibetrag angeordnet werden. Wenn dieser geringere Freibetrag nun aber dazu führt, dass Sie weitere Unterhaltsverpflichtungen nicht erfüllen können, kann die Wirkung des gerichtlichen Beschlusses nicht einfach mit einer P-Konto Bescheinigung abgeändert werden.

Es muss dann eine Überprüfung der Unterhaltsansprüche durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen und ggf. ein Vollstreckungsschutzantrag beim Gericht gestellt werden. Hierfür ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Familienrecht vor Ort hinzu zu ziehen. Geeignete Kolleginnen oder Kollegen finden Sie auf der Webseite www.anwalt.de. Bei dieser Überprüfung kann ich Ihnen leider keine weitergehende Unterstützung anbieten.