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Verhinderungspflege

Das Wichtigste in Kürze:

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, mit der die Kosten der Pflege für maximal 6 Wochen pro Jahr ausgeglichen werden, wenn die pflegende Person verhindert ist und die Pflege vorübergehend durch andere Personen übernommen wird.

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine einmalige Sozialleistung gemäß § 39 SGB XI. Die Verhinderungspflege kann in dem Monat, in dem sie auf das P-Konto gezahlt wird, mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden.

 

Was ist die Verhinderungspflege?

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege ist eine einmalige Geldleistung zum Ausgleich eines durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand. Sie wird gezahlt, wenn die zu pflegende Person mindestens den Pflegegrad 2 hat und die pflegende Person aufgrund Erkrankung oder Urlaub an der Ausführung der Pflege verhindert ist.

 

So schützen Sie die Verhinderungspflege mit einer P-Konto Bescheinigung

Wenn Sie Verhinderungspflege auf Ihr P-Konto erhalten, können Sie bei mir eine aktuelle P-Konto Bescheinigung beauftragen.

Nach der Beauftragung senden Sie mir den Nachweis über die Verhinderungspflege zu (Abrechnung der Krankenkasse oder Kontoauszug, aus dem sich ergibt, dass es sich um Verhinderungspflege handelt). Sie können den Nachweis mit Ihrem Smartphone abfotografieren oder einscannen und als Antwort auf die Auftragsbestätigung per E-Mail an mich senden.

Ich erstelle Ihnen dann eine Bescheinigung nach § 903 ZPO über die laufenden monatlichen Freibeträge und zusätzlich über die einmalige Verhinderungspflege.

Sie müssen die Bescheinigung dann nur noch Ihrer Bank vorlegen und können einmalig über die Zahlung der Verhinderungspflege zusätzlich verfügen.