Impressum |
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Die P-Konto Bescheinigung zur Einrichtung des erhöhten Freibetrages erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka. Rechtsanwalt Postulka ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitglied im Kölner Anwaltverein e.V. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er geeignete Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und damit berechtigt bundesweit Bescheinigungen für Ihr P-Konto zur Vorlage bei allen Banken und Sparkassen auszustellen. |
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Pflichtangaben gemäß § 5 TMG
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Max Postulka ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. |
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Berufshaftpflichtversicherung
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Nassau Versicherung AG |
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Außergerichtliche Streitschlichtung
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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 5 BRAO. |
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