Impressum

Die P-Konto Bescheinigung zur Einrichtung des erhöhten Freibetrages erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka. Rechtsanwalt Postulka ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitglied im Kölner Anwaltverein e.V. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er geeignete Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und damit berechtigt bundesweit Bescheinigungen für Ihr P-Konto zur Vorlage bei allen Banken und Sparkassen auszustellen.

Rechtsanwalt Postulka ist seit über 8 Jahren als Insolvenz- und Schuldenberater tätig und aus dem Fernsehen bekannt.

Redaktionell verwantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Max Postulka

Kanzleisitz:
Martin-Luther-Platz 15
50677 Köln
Tel.: 0221/9321033
Fax: 0221/9321034

E-Mail: zentrale@rechtsanwalt-postulka.de

Das vollständige Rechtsberatungsangebot von Rechtsanwalt Max Postulka finden Sie unter www.rechtsanwalt-postulka.de.


Pflichtangaben gemäß § 5 TMG

Max Postulka ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer:

Rechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str. 30
50668 Köln

Telefon: 0221/973010-0
Telefax: 0221/973010-50
E-Mail: kontakt@rak-koeln.de
Homepage: www.rak-koeln.de

Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.


Berufshaftpflichtversicherung

Nassau Versicherung AG
Im Mediapark 5
50670 Köln

Geltungsbereich der Versicherung ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 5 BRAO.

Eine wetere Möglichkeit der au0ergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.brak.de).


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